Solidaritätsmechanismus

Im „Fifa Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“ unter Punkt VII. der Solidaritätsmechanismuns geregelt. In Punkt 21 heißt es:

Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine, die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird (Solidaritätsbeitrag).

Wechselt ein Spieler während der Laufzeit seines Vertrages zu einem anderen Verein, gehen 5% der Transfersumme an die Vereine, die zum Trainung und zur Ausbildung des Spielers beigetragen haben. Maßgeblich hierfür sind die Spielzeiten zwischen dem 12. und 23. Geburtstag des Spielers.

In der Praxis zeigt sich, dass der Solidaritätsbeitrag von den ausbildenden Vereinen eingefodert werden muss – nur in 20% der Solidaritätsbeitrage werden tatsächlich ausbezahlt! Internationale Wechsel über 3.-Vereine liegen für viele Vereine oft unter der Wahrnehmensgrenze. Hier setzte unser Service an. Mit Transfermonitor.com werden Sie proaktiv über einen Wechsel ihrer ehemaligen Spieler informiert.