Jedes Jahr werden Millionenbeträge an Forderungen nicht geltend gemacht. Die Chance ist sehr hoch, dass auch Ihr Verein offene Ansprüche hat.
Regelung der FIFA
Im Fifa Reglement bezüglich "Status und Transfer von Spielern“ ist unter Punkt VII / Artikel 21 der Solidaritätsmechanismuns geregelt. Dieser besagt:
"Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine, die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird (Solidaritätsbeitrag). Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrages den Verein, werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein bezahlten Entschädigung als Solidaritätsbeitrag fällig. "
Potential für Vereine
Im Jahr 2015 wurden 13.558 internationale Wechsel mit mit einer Ablösesumme in der Höhe von 4.180 Millionen USD getätigt. Rund 209 Millionen sollten durch den Solidaritätsmechanismus der FIFA an die Ausbildungsvereine ausbezahlt werden. 80 % der Solidaritätsbeiträge werden nicht eingefordert.
Herausforderung für Vereine
Internationale Wechsel über 3.-Vereine liegen für die meisten Clubs unter der Wahrnehmungsgrenze und der Solidaritätsbeitrag wird nicht eingefordert.
Aufgrund der steigenden Anzahl von Tranfers und der immer höheren Spielerfluktuation ist es für Vereine schier unmöglich, den kompletten Überblick über alle Transfers - bei welchen grundsätzlich Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag besteht - zu bewahren.